Landesdirektion Sachsen befürwortet die Ertüchtigung des Viaduktes!

  • Posted on: 27 October 2017
  • By: Johannes

Mit großer Erleichterung hat der Viadukt e.V. die heutige Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen aufgenommen, in der erklärt wird, dass das Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgeschlossen und die Stellungnahme der LDS an das Eisenbahnbundesamt abgegeben wurde. Die entscheidende Passage in der Presserklärung geben wir am besten im Wortlaut wieder:

"In Auswertung und rechtlicher Würdigung des Anhörungsverfahrens hat die Landesdirektion Sachsen mit ihrer Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt empfohlen, den Erhalt und die Ertüchtigung des historischen Chemnitztalviaduktes im Rahmen einer Planänderung zu veranlassen. Damit könnte das technische Denkmal Chemnitztalviadukt auch künftig als Zeugnis für die Stahlbaukunst in der Zeit um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert dienen und zugleich den aktuellen Anforderungen des Bahnverkehrs gerecht werden."

Damit hat sich die Landesdirektion in Bezug auf das Viadukt vollständig hinter die Einsprüche des Viadukt e.V., der Stadt Chemnitz, des Landesdenkmalamtes und vieler Bürger gestellt. Wir sind über diese Entscheidung besonders froh, weil das Anhörungsverfahren die einzige und damit entscheidene Stelle im Planfeststellungsverfahren war, in der die Forderungen des Denkmalschutzes noch einmal vorgebracht und eventuell eine Planänderung veranlasst werden kann. Und das bedeutet, dass wir und die Chemnitzer Bürger, die uns unterstützt haben, unsere Arbeit an dieser Stelle ganz gut gemacht haben! Dieser Etappensieg ist ein wichtiger Meilenstein für die Stadt Chemnitz!

Leider war der Pressemitteilung noch keine Information zu den "kleinen Brücken" und dem Südbahnhof zu entnehmen. Insbesondere die Eisenbahnüberführung über die Augustusburger Straße und der Südbahnhof mit seinen charakteristischen Brücken liegen uns ebenfalls sehr am Herzen. Sie sind wichtige Bestandteile des Ensembles Chemnizer Bahnbogen und stehen ebenfalls unter Denkmalschutz.

Mit dem Votum der Landesdirektion ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Die LDS führt für das Eisenbahnbundesamt das Planfeststellungsverfahren durch, der letzlich bindende Beschluss wird aber vom Eisenbahnbundesamt nach Prüfung der Empfehlung des LDS gefällt. Nach Auskunft der Landesdirektion sind dafür zwei Monate zu veranschlagen, so dass wir am Anfang des nächsten Jahres auf einen (für uns) positiven Beschluss der Eisenbahnbundesamtes hoffen dürfen.

 

  

Tags: