Planfeststellungsverfahren

Vortrag zur geplanten Ertüchtigung des Chemnitzer Viaduktes

  • Posted on: 15 June 2019
  • By: Johannes

Viadukt e.V. und die Denkmalschutzbehörde der Stadt Chemnitz laden zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit der Deutschen Bahn und dem Planungsbüro Krebs + Kiefer 

am Donnerstag, 20.6. 2019 um 17:30 Uhr

in die Aula der Industrieschule (BSZ für Technik I) am Platz der OdF 1 in Chemnitz ein.

In der Veranstaltung stellen die von der Bahn beauftragten Planer den Vorschlag für die Ertüchtigung des Chemnitzer Viaduktes vor. Die vorgestellte Variante ist das Ergebnis der Beratungen im Rahmen des von der Bahn einberufenen Fachbeirates für die Sanierung des Viaduktes. Sie soll einerseits die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllen und andererseits allen Forderungen genügen, die ein moderner und zukunftsfähiger Eisenbahnverkehr stellt. 

Details der Planung werden im Vortrag von Krebs und Kiefer vorgestellt und können im Anschluss mit dem Publikum diskutiert werden.

 

 

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes ist endlich veröffentlicht!

  • Posted on: 3 June 2018
  • By: Johannes

 

Ertüchtigung statt Abriss - ein großer Erfolg und eine bittere Pille

Heute, am 1. 6. 2018, hat das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss zu den von der Deutschen Bahn AG geplanten Baumaßnahmen am Chemnitzer Bahnbogen veröffentlicht. Mit  großer Freude und Erleichterung haben wir registriert, dass das Eisenbahnbundesamt den Empfehlungen der Landesdirektion Sachsen gefolgt ist und den Abriss des denkmalgeschützten Viaduktes über die Annaberger Straße/Beckerstraße/Chemnitz (Beckerbrücke) nicht genehmigt hat. Die Deutsche Bahn wird, wie erwartet verpflichtet, eine Lösung zur Erhaltung und denkmalgerechten Sanierung der Brücke vorzulegen. Damit sind die Abrisspläne für das Viadukt vom Tisch.

Mit der Entscheidung haben sowohl die Landesdirektion als auch das Eisenbahnbundesamt anerkannt, dass das Viadukt einen hohen Denkmalwert für die Stadt Chemnitz und die gesamte Region besitzt. Das Viadukt hat stadtbildprägenden Charakter und steht als technisches Denkmal für die Stadtentwicklung in der Blütezeit der Industriellen Revolution und der anschließenden Gründerzeit um 1900. Das Viadukt steht damit nicht nur für die Eisenbahngeschichte der Region, sondern auch als ein wichtiges Denkmal für die Montanindustrie im westsächsischen Revier. Außerdem steht die Brücke durch eine große Zahl von besonderen technischen Lösungen und die ästhetische Ausführung für die Leistungen der sächsischen Ingenieurskunst um 1900.

Die Bürgerbewegung gegen den Abriss des Viaduktes, die vom Verein Viadukt e.V. und dem Stadtforum Chemnitz vertreten wird, hatte sowohl im Zuge des Planfeststellungsverfahrens als auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Vorfeld des Verfahrens, nicht nur den besonderen Denkmalwert dieses Bauwerkes herausgestellt, historische Forschungen betrieben und sich mit politischen Akteuren vernetzt, sondern sich auch mit den technischen Fragen um die Lebens- und Nutzungsdauer historischer Stahlkonstruktionen auseinandergesetzt. 

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss sind die Behörden den wesentlichen Argumenten der Bürgerbewegung gegen den Abriss und für eine Ertüchtigung der Brücke gefolgt. Viadukt e.V. wertet das als einen großen Erfolg und Anerkennung der Arbeit von allen Beteiligten, die die Bürgerbewegung unterstützt haben und dankt sehr herzlich für die tatkräftige Hilfe.

Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass die Arbeit des Viadukt e.V. für die Erhaltung des Viaduktes damit noch lange nicht vorbei ist. Vielleicht beginnt jetzt erst der anspruchvollste Teil, denn nun wird es um eine denkmalgerechte Sanierung der Brücke und eine angemessene Gestaltung des städtischen Umfeldes des Viaduktes gehen. Die Deutsche Bahn hat bereits angekündigt, einen Fachbeirat für die Sanierung einzusetzen, in dem alle Beteiligten, auch die Bürgerbewegung vertreten sein sollten.

Mit dem schönen Erfolg für das Viadukt müssen wir mit dem Beschluss aber auch eine bittere Pille schlucken. Der Erhalt des Viaduktes stellt allerdings nur einen Teilerfolg um den Erhalt des denkmalgeschützten Ensembles „Chemnitzer Bahnbogen“ dar. Weitergehende Forderungen für den Erhalt denkmalgeschützer Bauwerke im gesamten Bereich des Bahnbogens konnten wir nicht durchsetzten. Viadukt e.V. hatte sich in den letzten zwei Jahren verstärkt auch für die denkmalgeschützten Brücken über die Augustusburger Straße und die Reichenhainer Straße am Südbahnhof und die betroffenen Gebäudeteile des Südbahnhofes selbst eingesetzt. In diesen strittigen Punkten ist das Eisenbahnbundesamt dem Antrag der Deutschen Bahn gefolgt und hat den Abriss weiterer technischer Denkmäler genehmigt. Diese Denkmäler werden im Vergleich zum Viadukt als nachrangig angesehen, sind jedoch wesentlicher Teil des Stadtbildes in den betroffenen Stadtteilen. Insbesondere das gesamte Ensemble des Südbahnhofes wird durch einen Abriss und Neubau einer der beiden Brücken über die Reichenhainer Straße schweren Schaden erleiden.

Aufgrund der Bemühungen des Viadukt e.V. hatte das Landesdenkmalamt im vergangenen Jahr den gesamten Bahnbogen mit allen Brücken, Bahnhofsgebäuden, Stützmauern und Geländern zu einem denkmalgeschützten Ensemble erklärt. Damit war die Hoffnung verbunden, dass im Fall eines tatsächlich notwendigen Abrisses der kleineren Brücken bei Neubauten spezielle Auflagen gemacht werden können und damit der historische und ästhetische Eindruck des Bahnbogens als städtebauliches Element gewahrt bleibt. Ob nun in der Folge des veröffentlichten Beschlusses hier noch etwas im Sinne des Denkmalschutzes und für die Stadt Chemnitz durchzusetzen ist, muss noch geprüft werden. Letztendlich bedeutet das für den Viadukt e.V. weiterhin, alle Möglichkeiten zur Mitbestimmung im Sinne einer bestmöglichen Gestaltung der „kleinen Brücken“ unter größtmöglichem Erhalt der historischen Substanz und des Charakters dieser Bauwerke auszuschöpfen und parallel die Aufklärung der Bürgerschaft fortzuführen.

Trotz allem möchte Viadukt e.V. den Erfolg gemeinsam mit allen Chemnitzern feiern! Nähere Informationen dazu folgen in Kürze!

Jetzt kommt es noch einmal auf die Chemnitzer an!

  • Posted on: 27 November 2016
  • By: Johannes

Die Landesdirektion hat in den letzten Tagen die Einladungen zum Erörterungstermin für das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung verschickt. An alle Einsender von Einwendungen gegen die Pläne der Bahn wurde eine Antwort der Vorhabensträgerin (Deutsche Bahn) auf ihre Einwände zugesandt. Alle eingeladenen Bürger haben nun noch einmal die Gelegenheit vor der Landesdirektion ihre Meinung zu dem Vorhaben und auch zur Antwort der Bahn auf die Einwendung zu äußern. Der Viadukt e.V. und alle Bürger, die selbst Einwendungen zum Thema Denkmalschutz eingeschickt haben, sind am 14.12.2016 um 9:00 Uhr ins Kongress- und Veranstaltungszentrum LUXOR eingeladen.

Es kommt nun noch einmal darauf an, dass möglichst viele Einwender sich auch tatsächlich zu dem Erörterungstermin anmelden, denn in diesem Stand des Verfahrens ist es von besonderer Bedeutung, dass wir zeigen können, dass das Viadukt eine große Bedeutung für Chemnitz und die Chemnitzer hat!

Leider ist dieser Erörterungstermin nicht öffentlich und nur die Eingeladenen haben Zutritt zu der Veranstaltung, zumal Mittwoch früh um 9:00 Uhr eine sehr ungünstige Zeit für Leute ist, die arbeiten müssen. Aber jeder, der eine Einladung bekommen hat und selbst nicht teilnehmen kann, kann einen Vertreter schicken. Die Vertreter können später benannt werden. Wichtig ist jetzt, bis zum Freitag, den 2.12.2016 die Anmeldung an die Landesdirektion zurückzuschicken. 

Beim Viadukt Verein kommen in diesen Tagen viele Fragen zu dieser Veranstaltung an. Wir haben uns bei der Landesdirektion nach den Formalitäten erkundigt und wollen hier einige wichtige Hinweise weitergeben.

Wer hat Zutritt zu der Veranstaltung? 
Alle, die eine Einladung bekommen haben und bis zum 2.12.2016 ihre Teilnahme bei der Landesdirketion angemeldet haben. Wer eine Einladung bekommen hat, aber am 14.12. selbst keine Zeit hat, kann einen Vertreter benennen. Die Teilnehmer müssen sich  vor Ort ausweisen.
Vor der Veranstaltung werden die Einladung und Personaldokumente kontrolliert. Man sollte deshalb rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung da sein, damit sich der Beginn nicht zu sehr verschiebt.

Bis wann und wie muss ich mich anmelden?
Die verschickte Teilnahmebestätigung ausfüllen und bis zum 2. 12. 2016 einschicken an

LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 32 C 
Postanschrift: 09105 Chemnitz
Fax: +49 371 53227-1324
email: post@lds.sachsen.de

Wie kann ich einen Vertreter benennen?
Vertreter benötigen nur eine Vollmacht, die Einladung des Bürgers, den sie vertreten und den eigenen Ausweis. Die Vertretung muss nicht auf der Teilnahmebestätigung angegeben werden. Man kann sich also auch noch kurz vor dem Termin einen Vertreter suchen.
Wer keinen Vertreter hat oder keinen findet, kann sich auch an Viadukt e.V. wenden. Wir können versuchen, einen Vertreter zu vermitteln!

Eine Muster für eine Vollmacht findet sich hier:  Mustervollmacht.pdf

Was passiert bei diesem Termin?
Jeder Teilnehmer hat ein Rederecht, wobei man davon nicht unbedingt Gebrauch machen muss. 
Man kann sich dabei noch einmal zu den in der Einwendung vorgebrachten Punkten, insbesondere mit Bezug auf die Rückantwort der Bahn, äußern und diese gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Argumenten oder neueren Erkenntnissen untermauern. Einwände, die nicht schriftlich eingbracht worden sind, können in der mündlichen Anhöring nicht mehr vorgebracht werden.
Die Vertreter der LD werden so moderieren, dass sie eingreifen, wenn sich inhaltliche Aussagen doppeln,  um die Veranstaltung nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet, um ein Protokoll erstellen zu können.

Hat die DB ebenfalls Rederecht?
Ja, die Vertreter der Bahn haben Rederecht. Sie können auch auf die Redebeiträge der Bürger eingehen bzw. Antwort geben, wenn Fragen gestellt werden. Davon sollte sich aber niemand unter Druck gesetzt oder eingeschüchtert fühlen!

Was soll ich dort sagen? Kann der Viadukt e.V. fachliche Unterstützung geben?
Niemand ist verpflichtet, sich bei dem Termin auch zu äußern. Allein die Teilnahme ist ein starkes Zeichen für die Erhaltung des Viaduktes. 
Es wäre aber wünschenswert, dass es möglichst viele Wortmeldungen gibt, in denen deutlich wird, welche Bedeutung die Brücke für Chemnitz hat.
Es wird von niemandem verlangt oder erwartet, sich zu den Kostenschätzungen der Bahn oder Fragen der Brückenstatik zu äußern. Dafür gibt es genügend Fachleute. Für uns kommt es allein darauf an zu zeigen, dass die Bahn die Belange des Denkmalschutzes nicht ausreichend berücksichtigt hat. 

Für Fragen stehen wir zur Verfügung unter viaduktchemnitz@web.de

Wie lange dauert die Veranstaltung?
Eine festgelegte Dauer der Veranstaltung ist nicht geplant.

Wenn weitere Fragen auftauchen, weden wir diesen Fragenkatalog weiterführen und über Facebook darauf hinweisen.

 

Mustereinwendung zum Planfeststellungsverfahren

  • Posted on: 7 February 2016
  • By: Johannes

An dieser Stelle finden Sie Mustereinwendungen gegen den Abriss des Viaduktes.

Um möglichst viel "Eindruck" bei der Prüfung der Einwände zu machen, sollten unbedingt individuelle Einwände geschrieben werden.
Die verlinkte Word-Datei versteht sich deshalb als Argumentationshilfe und formaler Rahmen, den Sie mindestens mit individuellen Ergänzungen an den gekennzeichneten Stellen versehen sollten.

Mustereinwendung für individuelle Ergänzungen (.doc), aktualisiert am 21.2.2016

 

Für alle, die auf individuelle Texte verzichten wollen, gibt es auch eine einfache pdf-Datei zum ausdrucken, mit Namen, Anschrift und Unterschrift versehen und abschicken!

fertige Mustereinwendung (Standard zum ausdrucken)

 

Schicken Sie Ihre Einwendung bis zum 26.2.2016 (Posteingang!) an die Landesdirektion Chemnitz!
(Man kann die Einwendung dort auch abgeben oder diktieren)

Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren

  • Posted on: 6 February 2016
  • By: Johannes

Das Planfeststellungsverfahren wird vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt.

Die Landesdirektion Sachsen ist für die Auslage der Planunterlagen zuständig. Sie veranlasst, dass die Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, öffentlich ausgelegt werden. Durch die Auslegung haben die Bürger des betroffenen Gebietes die Möglichkeit, sich über das Vorhaben zu informieren und Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.

Die Planunterlagen zum Vorhaben der Deutschen Bahn am Chemnitzer Bahnbogen liegen in der Zeit vom 13. Januar 2016 bis 12. Februar 2016 
in der Stadtverwaltung Chemnitz, Stadtplanungsamt, Annaberger Straße 89, 09120 Chemnitz während der Dienststunden zur Einsichtname aus.

Informationen zum Auslage und zu den Einwendungen findet man hier. Auf der Webseite findet man auch die Planunterlagen zum Download!

Einwendungen können bis zum 26.2.2016 (Posteingang!) an die

Landesdirektion Sachsen 
Altchemnitzer Straße 41 
09120 Chemnitz

geschickt werden.

Warum ist es wichtig, jetzt eine Einwendung zu schreiben?

Das rechtsstaatliche Verfahrensrecht sieht eine Beteiligung der Bürger vor und gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren.
Dies geht nur in einem sehr engen Zeitraum. Mit Beginn der Auslage der Bahnpläne müssen Sie innerhalb von sechs Wochen (vier Wochen Auslage plus zwei weitere Wochen Einwendungsfrist) spätestens bis 26.2.2016 (!!!!!) mit Ihren schriftlichen Einwendungen Ihre Ansprüche geltend machen für den Fall, dass Sie eine Betroffenheit haben oder eine andere Lösungsmöglichkeit vorschlagen können.

Wer kann eine Einwendung machen?

Jeder der sich vom Plan betroffen fühlt: Das bedeutet: jeder ab 7 Jahren darf eine eigene Einwendung erheben, Eltern in Vertretung für ihre Kinder unter sieben Jahren. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob eine Betroffenheit tatsächlich besteht. Jeder Chemnitzer und Nicht-Chemnitzer kann eine Einwendung schreiben. Je mehr desto besser! Nur so können wir zeigen, dass uns die Ertüchtigung des Viadukts wirklich am Herzen liegt!!

Es geht auch darum, seine möglichen Rechte zu sichern. Anwohner (Mieter und Pächter von Grundstücken, künftige Erben, Vereine), aber auch Firmen und Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Schüler, Bahnfahrer .... sollten auf jeden Fall individuelle Einwendungen machen.

Es ist die letzte Möglichkeit, auf die Planung Einfluss zu nehmen!

 

Wichtige Tipps für Ihre Einwendung

Einwendungen sind sachliche Argumente gegen das Vorhaben. Das heißt also, vom Einwender wird verlangt, dass er sich mit den Planungsunterlagen auseinandersetzt und die Einwendung inhaltlich vertreten kann.

Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift des Einwenders enthalten. Sammeleinwendungen, auf denen ein vorformulierter Text steht und auf denen sich Bürger nur noch einzutragen brauchen, sind statthaft. Bei Sammeleinwendungen ist allerdings ein Bevollmächtigter zu bestimmen, da ansonsten die Behörde diesen festlegen kann.

Betroffenen-Einwendungen beinhalten solche Planungsfehler und negative Auswirkungen des Vorhabens, die einen Einwender direkt in seinen Rechten berühren oder sogar verletzen (wie z.B. Eigentum und Gesundheit). Betroffene sind vor allem Anwohner an der Bahnstrecke, Grundstückseigentümer, die Stadt Chemnitz und das Land Sachsen. „Betroffene“ sind aber auch Naturschutzverbände, sie sprechen für die eigentlich betroffenen Tiere und Pflanzen.

Unmittelbar Betroffene können gegen einen Planbeschluss klagen. Sie können aber nur solche Positionen einklagen, die sie im Einspruchverfahren auch vorgebracht haben.

Allgemeine Einwendungen enthalten dagegen Kritikpunkte und machen allgemeine Nachteile geltend. Diese vorgebrachten Kritikpunkte müssen den Einwender nicht in seinen persönlichen Rechten (Eigentum, Gesundheit, etc.) beeinträchtigen oder verletzen. Allgemeine Einwendungen können auch politische Meinungsäußerungen zur vorgelegten Planung oder zum Verfahren sein.

Man kann und sollte zusätzlich Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren Betroffenheit gehören: z.B. mangelnde Planrechtfertigung, Sicherheitsprobleme, Nichtbeachtung Denkmalschutz, Zweifel an Kostenrechnungen und Gutachten etc. Man kann auch versuchen zu argumentieren, dass der Denkmalschutz, das Stadtbild, die Technikgeschichte Sachses, etc. öffentliche Angelegenheiten sind und insofern alle Bürger betrifft.

Falsche Argumente entwerten nicht den Rest Ihrer Einwendung. Einwendungen müssen auch keine „Expertengutachten“ sein. Schreiben Sie, unter Beachtung unserer Ratschläge, „frei von der Leber weg“. Viel wichtiger als fachlich korrekte Einwendungen ist die Tatsache, dass überhaupt Einwendungen vorgebracht werden!

Welche Kosten entstehen?

Die Einwendung selbst ist kostenlos, Gebühren werden nicht erhoben. Seine eigenen Auslagen (Fahrtkosten, Verdienstausfall, Kosten eines Anwalts oder sonstigen Beistandes) werden dem Einwender nicht erstattet. 

Bürger können Einwände gegen den Abriss des Viaduktes vorbringen

  • Posted on: 6 February 2016
  • By: Johannes

Die Bahn hat das Planfeststellungsverfahren zum Abriss des Viaduktes und aller weiteren Denkmalgeschützen Brücken im Chemnitzer Bahnbogen beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Das Verfahren wurde eröffnet und die Planunterlagen liegen vom 13. Januar bis zum 12 Februar in der Landesdirektion Chemnitz aus. Einwände gegen Abriss und Neubau können bis zum 26.2. bei der Landesdirektion vorgebracht werden. Näheres haben wir auf des Seite zum Planfestellungsverfahren geschrieben. Das ist die einzige Möglichkeit, dass die Stimme der Bürger in dem Planfeststellungsverfahren gehört wird. Machen Sie deshalb von Ihrem Recht Gebrauch und lassen Sie das EBA wissen, was Sie vom Abriss der Denkmalgeschützten Brücken halten! Auf unserer Download-Seite werden wir auch Mustereinwendungen zum Download zur Verfügung stellen. Parallel ist es weiterhin wichtig, dass auf die Politik und Konzernführung der DB Druck gemacht wird, denn der Abriss kann einerseits durch das EBA und andererseits durch entsprechende Intervention der Politik gestoppt werden. In der Stadt Chemnitz stehen an verschiedenen Orten Kästen mit Postkarten an den Ministerpräsidenten Stanislav Tillich. Machen Sie mit, schreiben Sie an unseren Ministerpräsidenten, er freut sich auf Post!